Institut für Nachschulung
INFAR - Bleiben Sie in Fahrt!
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Alkohol verträgt sich nicht mit dem Fahren eines Kraftfahrzeugs. Es dient der Verkehrssicherheit und Sie behalten bei einer Verkehrskontrolle Ihren Führerschein, wenn Sie keinen Alkohol trinken. Wie Sie nachfolgend noch näher erfahren werden kommt es nicht darauf an "nur" wenig zu trinken, denn selbst dann sind Beeinträchtigungen feststellbar. Das heißt Alkohol trinken oder Kraftfahrzeug fahren!
Prinzipiell lässt sich sagen, dass es keine Alkoholdosis gibt, die nicht in irgendeinem Bereich eine Wirkung hätte. Es liegt nur an den jeweiligen Messmethoden, ob diese Auswirkungen sichtbar gemacht werden können oder nicht.
Die grundlegenden alkoholbedingten Ausfälle und Beeinträchtigung zeichnen sich in der Gesamtpersönlichkeit ab. Ein bekanntes Beispiel ist, dass der Alkoholisierte sich im Bereich der Leistungsfähigkeit überschätzt. Das subjektive Gefühl für seine Leistungsfähigkeit ist dabei größer als das objektive tatsächliche Leistungsvermögen. Man hat das Gefühl stärker zu sein als man eigentlich ist. Diese Selbstüberschätzung zeigt sich besonders schon bei niedrigen Promillewerten.
Zudem ist die Aufnahme und geistige Weiterverarbeitung von Sinneseindrücken vermindert. Die Anpassung an sich ständig ändernde Verkehrssituation fällt einem schwerer. Dazu kommt ein erhöhtes Bewegungsbedürfnis, man ist sorgloser und leichtsinniger, kurz gesagt die Verantwortungsgefühl ist vermindert. Grob zusammengefasst handelt es sich um eine Beeinträchtigung der Besonnenheit.
Dies sind aber gleichzeitig auch diejenigen Ausfälle, die man nur schwer feststellen kann und einem selber durch seine veränderte Eigenwahrnehmung kaum auffallen und auch von außenstehenden Personen kaum oder nur teilweise erkennbar sind.
Alkohol bewirkt eine Verminderung der Konzentration und den Verlust der mehrfachen Aufmerksamkeit. Zusätzlich sind alkoholisierte Personen nicht dazu in der Lage, sich über längere Zeit auf einen Vorgang zu konzentrieren und verlieren zu dem die Fähigkeit sich gleichzeitig in zeitlich kurzen Abfolgen anderen Vorgängen zuzuwenden. Diese mehrfache Aufmerksamkeit ist für einen Kraftfahrer unentbehrlich. Er muss Situationen „vorahnen“ können und in der Lage sein rechtzeitig und angemessen darauf zu reagieren. Es ist notwendig sich auf die ständige ändernde Verkehrssituation einzustellen. Zu dem muss man bei unvorhergesehenen Situationen schnell und sicher reagieren können.
Auch ist es im Straßenverkehr unentbehrlich, dass Geschwindigkeiten und Entfernungen richtig abgeschätzt werden. Sowie, dass das notwendige Augenmaß und Feingefühl zur Abschätzung des Bremsweges vorhanden ist. Alkoholisierten Personen fällt dies zunehmend schwerer.
All Beeinträchtigung dieser genannten Vorraussetzungen und Fähigkeiten ist nachweislich umso größer je höher der Alkoholisierungsgrad ist.
Für leichter alkoholisierte Personen geht der oben genannte erhöhte Bewegungsdrang Hand in Hand mit einer Verminderung der hemmenden und kontrollierenden Vorgänge. Anschaulich ist auch, dass auf unerwartet eingetretene Situationen sich Ratlosigkeit und Hilflosigkeit einstellt anstatt anderer Reaktionen.
Einzelne psychologische Testversuche zur Auffassung und Aufmerksamkeit, Reaktionszeitmessungen, tachistokopische Versuche und Modellfahrversuche haben gezeigt, dass bereits ab 0,4 bis 0,6 Promille anschauliche und deutliche Leistungsbeeinträchtigungen vorhanden sind.
Bei der Überprüfung des Gleichgewichtsorgansystems und der Sehverarbeitung von alkoholisierten Personen hat man Störungen in folgenden Funktionssystemen festgestellt:
- Störungen in der Orientierung im Raum und im Auflösungsvermögen
- Bewegungsunschärfen
- Falsche Standortzuteilung von gesehenen Objekten
- Blendeempfindlichkeit (d.h. verringerte Anpassung an Lichtveränderungen)
- Gestörte Abschätzung von Entfernungen
- Beeinträchtigtes Geschwindigkeitsgefühl
Das Gleichgewichtssystem ist schon bei 0,4 Promille beeinträchtigt. Die häufig beobachteten Kurvenfahrfehler sind zurückzuführen auf eine Fehleinschätzung der Fliehkraft. Da es sich bei dem Gleichgewichtssystem und Sehsystem um Vorgänge handelt, die man nicht mit dem Willen beeinflussen kann, können ihre Auswirkungen auch andere Funktionen, unter anderem das Wachbewusstsein im weitesten Sinn, beeinflusst werden. Damit eingeschlossen ist die Ablenkbarkeit, die Aufmerksamkeitsspanne, Zuwendungsfähigkeit, Risikoabwägung und die Koordination der psychophysischen Impulssteuerung.
Im Bereich von 0,7 bis 0,8 Promille ist die volle Funktion des Gleichgewichtssystem und des Sehsystems nicht mehr garantiert und bei 1 Promille Alkoholkonzentration finden sich keine Personen mehr ohne relevante Ausfälle in diesem System.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bereits ab einer Alkoholkonzentration von 0,2-0,3 Promille die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein kann. Ab 0,6 bis 0,7 Promille ist bei der Mehrzahl der Menschen eine Beeinträchtigung des Leistungssystems nachzuweisen. Ab 1 bis 1,1 Promille gibt es keine Menschen mehr, die nicht in irgendeiner Weise eine relevante Störung aufzeigen.
Darum: Alkoholkonsum vertägt sich nicht mit dem Kraftfahrzeug. Alkohol trinken - ODER - Kraftfahrzeug fahren!
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